Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der Näherei Johannes Freiherr von Fürstenberg, Viersen

(im folgenden "Näherei JvF") Stand Juli 2001

1. Angebot und Vertragsabschluß
1.1 Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von der "Näherei JvF" schriftlich bestätigt ist. Zwischenverkauf bleibt in jedem Fall vorbehalten.


1.2 Für Internetgeschäfte gilt der mit der Ware versandte Lieferschein als Auftragsbestätigung.

1.3 Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind für die "Näherei JvF" unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch die "Näherei JvF". Mit der Erteilung des Auftrages anerkennt der Kunde diese Geschäfts- und Lieferbedingungen.

1.4 Elekronische, telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die "Näherei JvF".

1.5 Kostenvoranschläge werden gewissenhaft erstellt, sind jedoch unverbindlich. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Muster; Skizzen und jegliche Entwürfe anderer Art behält sich die "Näherei JvF" das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne die Zustimmung von der "Näherei JvF" dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht oder veräussert 0werden. Kommt es nicht zu einem Vertragsabschluß, so sind sie auf Verlangen von der "Näherei JvF" unverzüglich zurückzugeben.


2. Preise
2.1 Die Preise gelten jeweils ab Lieferort Viersen ausschließlich Verpackungskosten. Verpackungsmaterial, dass zu Selbstkosten berechnet wird, wird von der "Näherei JvF" nicht zurückgenommen.

2.2 Als Preis gilt der am Tag des Auftragsabschlusses jeweils gültige Listenpreis.

2.3 Alle Preise verstehen sich zuzügl. der gestzlichen Mehrwertsteuer, wenn nichts anderes vermerkt ist.

2.4 Aus dem Versand oder Bereitstellung von Preis- und Lieferlisten entstehen für die "Näherei JvF" keinerlei Lieferverpflichtungen. Preisänderungen und Irrtümer sind uns vorbehalten.


3. Zahlungsbedingungen
3.1 Aufträge sind bei Lieferung zur Zahlung fällig.

3.2 Die Lieferung erfolgt nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme.

3.3 Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber 7%, in Anrechnung gebracht, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf.

3.4 Die Aufrechnung mit einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderung ist ausgeschlossen, ebenso ein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden.

3.5 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die "Näherei JvF" berechtigt, die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, oder durch Bevollmächtigte betreten zu lassen und den gelieferten Gegenstand ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe sicherzustellen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen und den sich aus dem Eigentumsvorbehalt von der "Näherei JvF" ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort gezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Kunden an dem gelieferten Gegenstand und die "Näherei JvF" ist berechtigt, sofort eine Herausgabe unter Ausschluß jeglichen Rückbehaltungsrechts zu verlangen. Alle durch die Rücknahme des Kaufgegenstands entstehenden Kosten trägt der Kunde. Die "Näherei JvF" ist berechtigt, unbeschadet der zahlungspflicht des Kunden, den wieder in Besitz genommenen Liefergegenstand durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Der Erlös, nach Abzug der Kosten wird dem Kunden auf seine Gesamtschuld gutgebracht. Ein etwaiger Mehrerlös wird ihm ausgezahlt. Die "Näherei JvF" kann nach wahl auch die gelieferten Gegenstände zum Schätzpreis erwerben und diesen Betrag auf die Verbindlichkeit des Kunden anrechnen. Vertriebsbeauftragte und Vertreter haben keine Inkassovollmacht, es sei denn, daß sie sich durch schriftliche Inkassovollmacht von der "Näherei JvF" als Empfangsberechtigt ausweisen.

3.6 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämlicher Forderungen, aus der Geschäftsbeziehung zwischen der "Näherei JvF" und dem Kunden, Eigentum von der "Näherei JvF". Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt


4. Lieferzeit
4.1 Eine Gewährleistung für die Einhaltung eines Liefertermins übernehmen wir nicht. Bei größeren Aufträgen können Teillieferungen und Teilleistungen ausgeführt und besonders berechnet werden. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Einflusses von der "Näherei JvF" liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen, dies gilt auch bei Streik und Aussperrung.


5. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.


6. Haftung
Schadensersatzansprüche jeglicher Art, einschließlich mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, die "Näherei JvF" fällt nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dies gilt auch für Überschreitungen der Lieferzeit oder bei Nachlieferung. Alle Schadensersatzansprüche gegen die "Näherei JvF", ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen und verjähren nach 6 Monaten. Der Kunde stellt die "Näherei JvF" von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung dieser Bedingungen hinausgehen.


7. Sicherung
7.1 Von irgendwelchen eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht der Firma "Näherei JvF" hat der Kunde die "Näherei JvF" unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der Anschrift des Dritten Kenntnis zu geben. Sämtliche durch interventionen usw. entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat der Kunde zu tragen. Ist der Kaufgegenstand in den Besitz eines Dritten gelangt, so ist die "Näherei JvF" berechtigt, allein ohne Mitwirkung des Kunden, die Herausgabe zu verlangen.

7.2 Solange die "Näherei JvF" Eigentumsrechte an dem Kaufgegenstand hat, ist sie oder ihr Beauftragter berechtigt, sich jederzeit von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Zu diesem Zweck hat der Kunde freien Zutritt zu dem Aufbewahrungsraum zu gewähren.

7.3 Der Kunde trägt mit dem Eigentum, dem Besitz, dem Erwerb und dem Betrieb des Kaufgegenstandes verbundenen Pflichten, Gefahren, Haftungen, Steuern, Abgaben und sonstigen Lasten. Er haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden, sowie für verschuldeten oder zufälligen Untergang oder Beschädigung des Kaufsgegenstandes. Jegliche an dem Kaufgegenstand eintretenden Schäden oder dessen etwaiger Verlust sind der "Näherei JvF" unverzüglich anzuzeigen.


8. Mängel
8.1 Unvollständige oder unrichtige Lieferungen sowie erkennbare Mängel des Liefergegenstandes sind sofort, spätestens 3 Tage nach der Anlieferung schriftlich bei der "Näherei JvF" anzuzeigen.

8.2 Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung bzw. auf Rücktritt besteht nicht, es sei denn, das die "Näherei JvF" nicht in der Lage ist, den Schaden zu beheben. Schadenersatzansprüche jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen.

8.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde die "Näherei JvF" eine nach billigem Ermessen zu bestimmende Zeit und Gelegenheit zu gewähren.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung - einschließlich Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozeß sowie eventueller Klage auf Herausgabe - ist ausschließlich Viersen, soweit nicht zwingend gesetzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben ist.


10. So
nstiges
10.1 Diese Bedingungen gelten für die ganze Dauer der Geschäftsbeziehung. Frühere Verkaufs-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen treten außer Kraft.

10.2 Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dieser angemessene Ersatzbestimmung.

10.3 Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


11. Gewährleistungen
11.1 Die "Näherei JvF" übernimmt ab Lieferung für die Dauer von 6 Monaten die Gewährleistung. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung sowie auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Wartung, Verunreinigung, Verwendung falschen Zubehörs sowie durch ungewöhnliche Einflüsse oder auf dem Transport entstehen. Die Gewährleistung erlischt,
- wenn Reparaturen oder Eingriffe an den Produkten von Dritten unternommen werden,
- wenn der Kunde nicht von der "Näherei JvF" genehmigte Zusatzgeräte anbringt,
- Zubehör benutzt wird, daß nicht dem Qualitätsstandart der "Näherei JvF" entspricht, oder wenn die Fabriknummern entfernt, geändert oder unleserlich ist.
Kosten für Aus- und Einbau - sowie Beförderungskosten und Wegezeiten gehen nicht zu Lasten der "Näherei JvF".

nach oben

Zahlungsbedingungen
(Stand Juli 2001)

Nachnahme
Hier wird noch eine Extra Übermittlungsgebühr durch die Post bei der auslieferung erhoben. Auf diese Gebühr haben wir leider keinen Einfluß.

Versandkosten

Post:
Inland 04,00 EUR
Nachnahme 04,00 EUR + 4,00 EUR Übermittlungsgebühr

Ab einem Lieferwert von 125,00 EUR liefern wir Versandkostenfrei (per Post im Inland).

Annahmeverweigerung: Für Sendungen die nicht angenommen werden, müssen wir ihnen Bearbeitungskosten von 15,-- EUR berechnen, zzgl. werden auch die entstandenen Versandkosten weiterberechnet.

Auslieferungsarten

Um die Versandkostenanteile für alle so gering wie möglich zu halten, können Sie bei der Bestellung unter folgenden Arten der Auslieferung wählen:

1. Alle Artikel Ihrer Bestellung werden bei Verfügbarkeit der einzelnen Artikel sofort unfrei versendet.
2. Ihre Bestellung wird nur komplett ausgeliefert.
3. Alle Artikel Ihrer Bestellung, die innerhalb von 10 Tagen lieferbar sind, werden zusammen verschickt, der Rest wird unfrei nachgeliefert.

nach oben