Allgemeine
Geschäfts- und Lieferbedingungen
der Näherei Johannes Freiherr von Fürstenberg, Viersen
(im
folgenden "Näherei JvF") Stand Juli 2001
1.
Angebot und Vertragsabschluß
1.1 Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von der
"Näherei JvF" schriftlich bestätigt ist. Zwischenverkauf
bleibt in jedem Fall vorbehalten.
1.2 Für Internetgeschäfte gilt der mit der Ware versandte Lieferschein
als Auftragsbestätigung.
1.3 Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Kunden
sind für die "Näherei JvF" unverbindlich, auch wenn
ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch
die "Näherei JvF". Mit der Erteilung des Auftrages
anerkennt der Kunde diese Geschäfts- und Lieferbedingungen.
1.4 Elekronische, telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen
oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch die "Näherei JvF".
1.5 Kostenvoranschläge werden gewissenhaft erstellt, sind jedoch unverbindlich.
An den zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,
Muster; Skizzen und jegliche Entwürfe anderer Art behält sich
die "Näherei JvF" das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Ohne die Zustimmung von der "Näherei JvF" dürfen sie
Dritten nicht zugänglich gemacht oder veräussert 0werden. Kommt
es nicht zu einem Vertragsabschluß, so sind sie auf Verlangen von
der "Näherei JvF" unverzüglich zurückzugeben.
2. Preise
2.1 Die Preise gelten jeweils ab Lieferort Viersen ausschließlich
Verpackungskosten. Verpackungsmaterial, dass zu Selbstkosten berechnet
wird, wird von der "Näherei JvF" nicht zurückgenommen.
2.2 Als Preis gilt der am Tag des Auftragsabschlusses jeweils gültige
Listenpreis.
2.3 Alle Preise verstehen sich zuzügl. der gestzlichen Mehrwertsteuer,
wenn nichts anderes vermerkt ist.
2.4 Aus dem Versand oder Bereitstellung von Preis- und Lieferlisten
entstehen für die "Näherei JvF" keinerlei Lieferverpflichtungen.
Preisänderungen und Irrtümer sind uns vorbehalten.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Aufträge sind bei Lieferung zur Zahlung fällig.
3.2 Die Lieferung erfolgt nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme.
3.3 Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet,
so werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils
gültigen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber 7%, in Anrechnung
gebracht, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf.
3.4 Die Aufrechnung mit einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig
festgestellten Gegenforderung ist ausgeschlossen, ebenso ein diesbezügliches
Zurückbehaltungsrecht des Kunden.
3.5 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die "Näherei
JvF" berechtigt, die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, oder
durch Bevollmächtigte betreten zu lassen und den gelieferten Gegenstand
ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe sicherzustellen. Kommt der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen und den sich aus dem Eigentumsvorbehalt
von der "Näherei JvF" ergebenden Verpflichtungen nicht
nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche
Vergleichsverfahren oder Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld
fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wird die
gesamte Restschuld nicht sofort gezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht
des Kunden an dem gelieferten Gegenstand und die "Näherei
JvF" ist berechtigt, sofort eine Herausgabe unter Ausschluß jeglichen
Rückbehaltungsrechts zu verlangen. Alle durch die Rücknahme des Kaufgegenstands
entstehenden Kosten trägt der Kunde. Die "Näherei JvF"
ist berechtigt, unbeschadet der zahlungspflicht des Kunden, den wieder
in Besitz genommenen Liefergegenstand durch freihändigen Verkauf bestmöglich
zu verwerten. Der Erlös, nach Abzug der Kosten wird dem Kunden auf
seine Gesamtschuld gutgebracht. Ein etwaiger Mehrerlös wird ihm ausgezahlt.
Die "Näherei JvF" kann nach wahl auch die gelieferten
Gegenstände zum Schätzpreis erwerben und diesen Betrag auf die Verbindlichkeit
des Kunden anrechnen. Vertriebsbeauftragte und Vertreter haben keine
Inkassovollmacht, es sei denn, daß sie sich durch schriftliche Inkassovollmacht
von der "Näherei JvF" als Empfangsberechtigt ausweisen.
3.6 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämlicher Forderungen,
aus der Geschäftsbeziehung zwischen der "Näherei JvF"
und dem Kunden, Eigentum von der "Näherei JvF". Es
gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt
4. Lieferzeit
4.1 Eine Gewährleistung für die Einhaltung eines Liefertermins übernehmen
wir nicht. Bei größeren Aufträgen können Teillieferungen und Teilleistungen
ausgeführt und besonders berechnet werden. Unvorhergesehene Ereignisse,
die außerhalb des Einflusses von der "Näherei JvF"
liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen, dies gilt auch bei Streik
und Aussperrung.
5. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
6. Haftung
Schadensersatzansprüche jeglicher Art, einschließlich mittelbarer
Schäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, die "Näherei
JvF" fällt nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last. Dies gilt auch für Überschreitungen der Lieferzeit oder
bei Nachlieferung. Alle Schadensersatzansprüche gegen die "Näherei
JvF", ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind unverzüglich
schriftlich geltend zu machen und verjähren nach 6 Monaten. Der Kunde
stellt die "Näherei JvF" von allen Ansprüchen Dritter
frei, die über den Rahmen der Haftung dieser Bedingungen hinausgehen.
7. Sicherung
7.1 Von irgendwelchen eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht der
Firma "Näherei JvF" hat der Kunde die "Näherei
JvF" unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der
Anschrift des Dritten Kenntnis zu geben. Sämtliche durch interventionen
usw. entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat
der Kunde zu tragen. Ist der Kaufgegenstand in den Besitz eines Dritten
gelangt, so ist die "Näherei JvF" berechtigt, allein
ohne Mitwirkung des Kunden, die Herausgabe zu verlangen.
7.2 Solange die "Näherei JvF" Eigentumsrechte an dem
Kaufgegenstand hat, ist sie oder ihr Beauftragter berechtigt, sich
jederzeit von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Zu diesem
Zweck hat der Kunde freien Zutritt zu dem Aufbewahrungsraum zu gewähren.
7.3 Der Kunde trägt mit dem Eigentum, dem Besitz, dem Erwerb und dem
Betrieb des Kaufgegenstandes verbundenen Pflichten, Gefahren, Haftungen,
Steuern, Abgaben und sonstigen Lasten. Er haftet für vorsätzlich oder
fahrlässig verursachte Schäden, sowie für verschuldeten oder zufälligen
Untergang oder Beschädigung des Kaufsgegenstandes. Jegliche an dem
Kaufgegenstand eintretenden Schäden oder dessen etwaiger Verlust sind
der "Näherei JvF" unverzüglich anzuzeigen.
8. Mängel
8.1 Unvollständige oder unrichtige Lieferungen sowie erkennbare Mängel
des Liefergegenstandes sind sofort, spätestens 3 Tage nach der Anlieferung
schriftlich bei der "Näherei JvF" anzuzeigen.
8.2 Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung bzw. auf Rücktritt besteht
nicht, es sei denn, das die "Näherei JvF" nicht in
der Lage ist, den Schaden zu beheben. Schadenersatzansprüche jeglicher
Art, also einschließlich mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen.
8.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde die "Näherei JvF"
eine nach billigem Ermessen zu bestimmende Zeit und Gelegenheit zu
gewähren.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung
- einschließlich Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozeß sowie eventueller
Klage auf Herausgabe - ist ausschließlich Viersen, soweit nicht zwingend
gesetzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben
ist.
10. Sonstiges
10.1 Diese Bedingungen gelten für die ganze Dauer der Geschäftsbeziehung.
Frühere Verkaufs-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen treten außer Kraft.
10.2 Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner
Bedingungen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt
eine dieser angemessene Ersatzbestimmung.
10.3 Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
11. Gewährleistungen
11.1 Die "Näherei JvF" übernimmt ab Lieferung für die
Dauer von 6 Monaten die Gewährleistung. Die Gewährleistung erstreckt
sich nicht auf natürliche Abnutzung sowie auf Schäden, die durch unsachgemäße
Behandlung, mangelhafte Wartung, Verunreinigung, Verwendung falschen
Zubehörs sowie durch ungewöhnliche Einflüsse oder auf dem Transport
entstehen. Die Gewährleistung erlischt,
- wenn Reparaturen oder Eingriffe an den Produkten von Dritten unternommen
werden,
-
wenn der Kunde nicht von der "Näherei JvF" genehmigte
Zusatzgeräte anbringt,
- Zubehör benutzt wird, daß nicht dem Qualitätsstandart der "Näherei
JvF" entspricht, oder wenn die Fabriknummern entfernt, geändert
oder unleserlich ist.
Kosten für Aus- und Einbau - sowie Beförderungskosten und Wegezeiten
gehen nicht zu Lasten der "Näherei JvF".
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Zahlungsbedingungen
(Stand Juli 2001)
Nachnahme
Hier wird noch eine Extra Übermittlungsgebühr durch die
Post bei der auslieferung erhoben. Auf diese Gebühr haben wir leider
keinen Einfluß.
Versandkosten
Annahmeverweigerung: Für
Sendungen die nicht angenommen werden, müssen wir ihnen Bearbeitungskosten
von 15,-- EUR berechnen, zzgl. werden auch die entstandenen Versandkosten
weiterberechnet.
Auslieferungsarten
Um die Versandkostenanteile
für alle so gering wie möglich zu halten, können Sie bei der Bestellung
unter folgenden Arten der Auslieferung wählen:
| 1. |
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Alle
Artikel Ihrer Bestellung werden bei Verfügbarkeit der einzelnen
Artikel sofort unfrei versendet. |
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| 2. |
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Ihre
Bestellung wird nur komplett ausgeliefert. |
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| 3. |
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Alle
Artikel Ihrer Bestellung, die innerhalb von 10 Tagen lieferbar
sind, werden zusammen verschickt, der Rest wird unfrei nachgeliefert. |
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